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Neues Saftey Certificate Contractors-Regelwerk (SCC-Regelwerk) in Kraft

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Seit dem 01.01.2010 werden die Akkreditierungen der Zertifizierungsstellen von der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) durchgeführt. Im Zuge dieser Neuordnung des Akkreditierungswesens in Deutschland ist Ende 2010 die Umwidmung des U-SK SCC der bisherigen TGA/DGA in ein Sektorkomittee Sicherheits Certifikat Contraktoren (SK SCC) der DAkkS erfolgt. Das SK SCC wird gemäß Geschäftsordnung der Sektorkomitees der DAkkS unter Federführung der DAkkS arbeiten und die DAkkS in Hinblick auf technische Anforderungen zur Akkreditierung und auf technische Angelegenheiten des Betreibens des Akkreditierungssystems beraten.​

 

Die DGMK fungiert als „Normensetzer“. Ihr obliegt die Betreuung der normativen SCC-Dokumente und des SGU-Prüfungsfragenkataloges: Aktuell wurde das Normative SCC-Regelwerk sowie der SGU-Prüfungsfragenkatalog in der Version 2011 veröffentlicht.

Neuerungen
Das neue SCC-Regelwerk ist zweigeteilt und ist nicht als Gesamtregelwerk veröffentlicht. Es wurde eine Trennung in Akkreditierungsvorgaben der DAkkS und in die normativen Dokumente der DGMK vorgenommen.

Das Normative SCC-Regelwerk Version 2011 enthält die SCC- und SCP-Checklisten. In diesen Checklisten sind die Anforderungen an ein SGU-Managementsystem zur Erlangung einer Zertifizierung nach SCC bzw. SCP festgelegt. Weitere Erläuterungen zu speziellen Anforderungen sind in normativen Dokumenten des Regelwerkes beschrieben.

Das Zertifizierungssystem wird wie bisher in zwei Industriebereiche (Scopes) unterteilt:
- Scope I – Kontraktoren/produzierendes Gewerbe (SCC)
- Scope II - Personaldienstleister (SCP)

Scope 1
Die wesentlichste Neuerung ist die Unterteilung der Zertifizierungs-Scopes I in jetzt drei Untergruppen:

SCC* = eingeschränktes Zertifkat.
SCC** = uneingeschränktes Zertifikat
SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie:

Scope II - Personaldienstleister (SCP)
Hier haben sich in der Struktur keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Änderungen betreffen Inhalte der Fragestellungen und sind auf neueste rechtliche Anforderungen übertragen. Es gibt weiterhin nur ein Zertifikat.

Das Zertifizierungsverfahren
Zertifizierungsfähig sind Unternehmen (z. B. GmbH, KG, AG). Unter bestimmten Voraussetzungen sind Niederlassungen von Unternehmen sowie organisatorische Einheiten zertifizierungsfähig.

Hat die juristische Person/Einheit (z. B. GmbH oder KG) mehr als 35 Beschäftigte, ist grundsätzlich nach SCC** oder SCCP zu zertifizieren, auch wenn nur Niederlassungen oder organisatorische Einheiten dieses Unternehmens mit bis zu 35 Beschäftigten zertifiziert werden wollen. Näheres regelt die DAkkS-ANLEITUNG ZUR AKKREDITIERUNG VON SCC-ZERTIFIZIERUNGSSTELLEN (SCC 2011) UNTER DER NR. 71 SD 6 017.

Inkraftsetzung und Übergangsregeln
Mit Inkrafttreten der Normativen SCC-Regelwerkes ab 01.07.2011 gelten folgende Regelungen:

Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2011.

Innerhalb dieses Zeitraumes können Erst- und Re-Zertifizierungen sowohl nach den alten Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2006) als auch nach den neuen Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2011) durchgeführt werden.

Ab 01.01.2012 sind nur noch die neuen Checklisten gültig.

Für alle gemäß alten Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2006) durchgeführten Zertifizierungen erfolgen auch die beiden Überwachungsaudits auf alter Basis. Die Rezertifizierung erfolgt dann in jedem Fall nach den neuen Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2011)

Gerne stehen wir Ihnen auch unter +49 (0)201 7296-221 oder unter dialog@dnv.com für weitere Fragen oder Anregungen zur Verfügung.